Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13875
BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13 (https://dejure.org/2013,13875)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.2013 - 6 B 22.13 (https://dejure.org/2013,13875)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 6 B 22.13 (https://dejure.org/2013,13875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betroffensein des Abwehrgehalts der Grundrechte auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13
    An der für die Grundrechtsbindung maßgebenden eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13
    Unabhängig hiervon ist eine grundsätzliche, die Durchführung eines Revisionsverfahrens rechtfertigende Bedeutung der Rechtssache auch deshalb zu verneinen, weil sich die von der Klägerin bezeichnete Frage auf Grundlage der erwähnten Verfassungsrechtsprechung mithilfe der üblichen Regeln juristischer Methodik ohne weiteres im Sinne des Verwaltungsgerichtshofs beantworten lässt (vgl. zu diesem revisionsprozessualen Ansatz: Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13; stRspr).
  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 37.11

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 37.11 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 177 Rn. 11; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 33.13

    Kostenübernahme der Schülerbeförderung; Nächstbelegenheit

    Entsprechende Anreize wären als rein tatsächliche Reflexwirkung dieser Vorschriften einzustufen, die in ihren Vorgaben zur Anspruchsbegrenzung - wie schon erwähnt - lediglich darauf zielen, die öffentlichen Mittelaufwendungen zu beschränken (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2013 - BVerwG 6 B 22.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 35.13

    Kostenerstattung für den Transport zu einer weiter entfernten Schule;

    Entsprechende Anreize wären als rein tatsächliche Reflexwirkung dieser Vorschriften einzustufen, die in ihren Vorgaben zur Anspruchsbegrenzung - wie schon erwähnt - lediglich darauf zielen, die öffentlichen Mittelaufwendungen zu beschränken (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2013 - BVerwG 6 B 22.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13

    Erstattung der notwendigen Kosten für den Schulweg bei Kapazitätsauslastung der

    Entsprechende Anreize wären als rein tatsächliche Reflexwirkung dieser Vorschriften einzustufen, die in ihren Vorgaben zur Anspruchsbegrenzung - wie schon erwähnt - lediglich darauf zielen, die öffentlichen Mittelaufwendungen zu beschränken (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2013 - BVerwG 6 B 22.13 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung;

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung;

    aus verfassungsrechtlicher Sicht eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1 NV) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris, m.w.N.; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, juris, Beschl. v. 23.7.2013 - 2 A 10634/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2010 - 7 ZB 10.2368 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 2 LA 452/14

    Aufwendungen: Schülerbeförderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung:

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Sen., Urt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, DVBl. 2015, 383, Beschl. v. 23.7.2013 - 2 A 10634/13 -, NVwZ-RR 2013, 921; Bay. VGH, Beschl. v. 3.12.2010 - 7 ZB 10.2368 -, juris).
  • VG Regensburg, 15.02.2016 - RN 3 K 15.1262

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten - Freie Entscheidung des Staates zur

    Der Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung wurde vielmehr ohne dahingehende grundrechtliche Verpflichtung durch die einschlägigen Rechtsvorschriften erst geschaffen (vgl. BVerwG, B. v. 4.6.2013 - 6 B 22/13 - juris).
  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14

    Zum Beförderungsanspruch eines Integrationsschülers

    Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine allgemein kostenlose Schülerbeförderung besteht daher nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2013 - 6 B 22.13 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 18. Dezember 2014, DVBl. 2015, 383, 384; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66).7 Auf dieser Grundlage hat der Antragsgegner die Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung - SBS) vom 24. Mai 2011 mit nachfolgenden Änderungen erlassen.
  • VG Regensburg, 22.01.2015 - RN 2 K 14.1161

    Kostenfreiheit des Schulwegs, nächstgelegene Schule, Realschule,

  • OVG Bremen, 27.06.2023 - 1 LA 228/22

    Freiwillige Leistung; Schulbeförderung; Selbstbindung der Verwaltung;

  • OVG Bremen, 27.06.2023 - 1 LA 228/2

    Schulbeförderung; Ungleichbehandlung - Freiwillige Leistung; Schulbeförderung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht